WLSB: Start zur Bestandsaufhebung 2024
  24.11.2023


Das Meldeverfahren beginnt am 1. Dezember und endet am 31. Januar 2024.

Das Meldeverfahren beginnt am 1. Dezember und endet am 31. Januar 2024. Die Erfassung der Bestandserhebungsdaten ist ab dem 1. Dezember 2023 über das Internet-Portal www.meinwlsb.de möglich. Wie bereits in den Vorjahren sind alle Vereine dazu aufgefordert, die Bestandsmeldung 2024 online über das Internet-Portal meinWLSB zu erfassen und an den WLSB zu übermitteln.

Vereins- und Funktionärsdaten überprüfen

Dem schrittweisen Verlauf der Bestandserhebung sind lediglich zwei weitere Schritte vorangestellt:

  • „ Überprüfung der aktuellen Vereinsdaten
  • „ Überprüfung der aktuellen Funktionärsdaten

Dadurch haben die Mitgliedsvereine im Verlauf der jährlichen Bestandserhebung die Möglichkeit, die Aktualität ihrer Vereins- und Funktionärsdaten zu überprüfen und gegebenenfalls ganz einfach zu korrigieren. Danach folgt dann die Bestandserhebung in den gewohnten Schritten.

Unterjährig und damit unabhängig von der jährlichen Bestandserhebung bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, mit den vereinsbezogenen Zugangsdaten Änderungen der Vereins- und Funktionärsanschriften über das Internet-Portal meinWLSB online über den Menüpunkt „Vereinsdaten“ mitzuteilen.

Rechtzeitig die vereinsinterne Vorbereitung angehen

Die Bestandserhebung erfordert eine rechtzeitige vereinsinterne Vorbereitung zur Prüfung, Aktualisierung und Übermittlung der Daten.  Auf folgende Dinge sollten Sie achten:

a) Überprüfung der Vereinsdaten

  • „ Wie lauten derzeit die aktuelle Postanschrift und die weiteren Kommunikationsdaten des Vereins?
  • „ Gibt es innerhalb des Vereins eine Jugendordnung oder Jugendvereinbarung?

b) Überprüfung der Funktionärsdaten im Verein

  • „ Gab es innerhalb der Funktionärsämter im Verein Wechsel?
  • „ Sind die Kontaktdaten der aktuellen Funktionäre des Vereins bekannt?

c) Überprüfung der Mitgliederdaten im Verein

  • „ Sind bei allen Mitgliedern Jahrgang, Geschlecht und Fachverbandszugehörigkeit(en) hinterlegt?
  • „ Sind die passiven Mitglieder sowohl für die A-Meldung der Bestandserhebung dem Gesamtverein als auch für die B-Meldung den Abteilungen im Verein zugeordnet?

d) Welche Exportmöglichkeiten bietet mein Vereinsverwaltungsprogramm?

  • „ Bekomme ich eine Zusammenstellung der Mitglieder nach Jahrgängen für die A-Meldung und eine Zusammenstellung nach Fachverbänden (B-Meldung)?
  • „ Erzeugt das Programm eine Austauschdatei (im xml- oder dat-Format) für die jahrgangsweise Bestandserhebung in Baden-Württemberg, die über das Internet-Portal meinWLSB eingelesen werden kann?

„ Vergewissern Sie sich bitte auch, dass Ihre Software immer auf dem aktuellen Stand ist und alle Updates installiert wurden.


WLSB: Start zur Bestandsaufhebung 2024