Erlaubnis für Lauftreffs im öffentlichen Raum wieder zurückgenommen
  13.05.2020 •     BLV , Top-News BLV , BLV-Läufe , BW-Leichtathletik


Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet.

Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.

Auch Trimm-Dich-Pfade zählen zu Lauftreffs im öffentlichen Raum und diese sind weiterhin verboten. Ein Laufen dort ist also verboten, aber nur für Gruppen, alleine oder im Kreis von ein bis zwei Familien (gelockertes Kontakteinschränkung) ist es wiederum erlaubt.